Dr. med. Theodor Behrends
Hausärztliche Praxis
Facharzt für Allgemeinmedizin

 

Urlaubsplanung 2024

Unsere Urlaubplanung für 2024:

04.10. - 11.10.

23.12 - 30.12.

Unsere Urlaubsvertretungen

Vertretung übernehmen:

  • Dr. Mehde, Wulften, Angerstr. 1, Tel. 05556/995977
  • Dres. Schettler, Hattorf. Herm. Löns. Weg 15, Tel 05584/522
  • Dr. Geibel, Hauptstr. 34, Krebeck, Tel. 05507/4029840
  • Dr. Igonin, Oderstr. 5-7, Hattorf, Tel. 05584/733

Praxis & Medizin

Respiratorische Synzytial-Virus (RSV)

Das respiratorische Synzytialvirus (RSV) führt vor allem zu Infektionen der Schleimhäute der oberen Atemwege und des Flimmerepithels der Luftröhre und der Bronchien.

Impfung: Im Jahr 2023 wurden in der Europäischen Union erstmals zwei RSV-Impfstoffe durch die Europäische Zulassungsbehörde zugelassen (Arexvy und Abrysvo). Der erste Impfstoff ist zum Schutz vor RSV bei Personen ab 60 Jahre, der zweite Impfstoff ist ebenfalls für eine Anwendung bei Personen ab 60 Jahre und zusätzlich für Schwangere zugelassen. Beide Hersteller haben angekündigt, die Impfstoffe zur Saison 2023/24 verfügbar zu machen.

Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)

 

Die STIKO empfiehlt allen Personen ≥ 75 Jahre eine 1-malige RSV-Impfung als Standardimpfung möglichst vor der RSV-Saison (d.h. idealerweise im September/Anfang Oktober).

Außerdem empfiehlt die STIKO Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren, die eine schwere Form einer der unten aufgeführten Grunderkrankungen haben: Eine Impfung gegen RSV ist für Personen ≥ 60 Jahre mit solchen Grunderkrankungen empfohlen, die mit einem deutlich erhöhten Risiko für eine schwer verlaufende RSV-Erkrankung einhergehen.

Dazu gehören schwere F ormen von:

  • chronischen Erkrankungen der Atmungsorgane,
  • chronischen Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen,
  • chronischen neurologischen und neuromuskulären Erkrankungen,
  • hämato-onkologischen Erkrankungen,
  • Diabetes mellitus (mit Komplikationen)
  • angeborener oder erworbener Immundefizienz.

Leichte oder unkomplizierte bzw. medikamentös gut kontrollierte Formen dieser Erkrankungen gehen nach jetzigem Wissensstand nicht mit einem deutlich erhöhten Risiko für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf einher. Eine Impfung ist in diesen Fällen nicht empfohlen. Eine mögliche Einzelfallentscheidung für die Impfung außerhalb der Empfehlung ist nach individueller Abwägung mit der Ärztin/dem Arzt grundsätzlich möglich. (RKI-Stand vom: 08.08.2024)

Einige Krankenkassen übernehmen (im Rahmen der Kostenerstattung) schon die Kosten für die RSV-Impfung: Bitte halten Sie Rücksprache zur Kostenerstattung mit Ihrer Krankenkasse.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Schutzimpfung gegen RSV.

Es lohnt sich, sich bei diesem Thema auf dem Laufenden zu halten: RKI (Robert-Koch-Institut).